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20.01.2014
Deutsche Pflegeheime haben ein Problem: Schon heute mangelt es an Pflegekräften, die Bezahlung ist schlecht und die Belastung groß. Die Berichte über menschenunwürdige Zustände in Heimen häufen sich.
Eine kürzlich publizierte Dissertation der Rechtswissenschaftlerin Susanne Moritz greift diese Missstände auf, untersucht deren Ursachen und kommt zu dem Ergebnis: Der Pflegenotstand stellt eine Verletzung der Artikels 1 Grundgesetz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ dar.
Laut Moritz sei es somit Sache des Gesetzgebers, gegen diese Missstände vorzugehen. Da die teilweise lebensunwürdigen Bedingungen in der stationären Versorgung empirisch belegt seien, sieht sie Erfolgschancen für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Staat verletzte mit seiner Untätigkeit seine Schutzpflichten gegenüber Pflegebedürftigen so massiv, dass der Weg zum Verfassungsgericht eröffnet sei.
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, könne eine entsprechende Beschwerde nicht nur von Bewohnern von Pflegeheimen gestellt werden, sondern von allen potentiell pflegebedürftigen Menschen – also von allen. Sollte eine Klage zugelassen und Erfolg haben, hält Moritz es laut eines Berichts von bibliomed für möglich, dass das Bundesverfassungsgericht dem Staat auferlege, für menschenwürdige Bedingungen in den Pflegeheimen zu sorgen oder sogar konkrete Maßnahmen anordne, so wie es bereits in vergleichbaren Urteilen zur Sicherungsverwahrung und zum Asylbewerberleistungsgesetz geschehen sei.
Quellen: Süddeutsche Zeitung, Bibliomed, Universität Regensburg