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22.02.2016
Am 19. Februar gab das Bundesverfassungsgericht die Abweisung der vom Sozialverband VdK Deutschland unterstützten Verfassungsbeschwerde gegen den Pflegenotstand in Pflegeheimen bekannt. Die Präsidentin des VdK, Ulrike Mascher, kritisierte die Entscheidung in einer Pressemitteilung. Die bisherigen gesetzgeberischen Maßnahmen hätten die Situation für die Pflegekräfte und die Bewohner von Pflegeheimen nicht verbessert. Immer noch gebe es zu wenig Personal, zu wenig Zeit und zu wenig Aufmerksamkeit. Das Bundesverfassungsgericht gehe mit seiner Entscheidung außerdem darüber hinweg, dass der Rechtsschutz durch Anrufung von Fachgerichten in den vergangenen Jahrzehnten effektiv nicht funktioniert hat. "Die starke Abhängigkeitssituation sowie die krankheitsbedingte Hilflosigkeit der Pflegebedürftigen bringen mit sich, dass sie sich nur sehr schwer als Einzelpersonen zur Wehr setzen können." Der VdK ermahnt die Bundesregierung, dieses Thema nicht ad acta zu legen. Die Forderungen an die Pflegegesetzgebung werden unvermindert aufrechterhalten.
Quelle: www.vdk.de