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Gesundheits- und Kinderpflege

Stichtagsregelung zur kinderkardiologischen Intensivpflege

05.12.2016

Die 2010 eingeführte Übergangsregelung zur intensivpflegerischen Betreuung von Kindern nach Herzoperationen wird nun durch eine entsprechende Stichtagsregelung ersetzt. Die verbindliche Mindestanforderung an Krankenhäuser hatte festgelegt, dass bei entsprechenden herzchirurgischen Eingriffen 40% des Pflegepersonals über eine Fachweiterbildung im Bereich Pädiatrische Intensivpflege verfügen sollen. Nach Inkrafttreten der Stichtagsregelung können nur noch Pflegekräfte auf die Quote angerechnet werden, die spätestens zum 1. Januar 2017 eine ausreichende Berufserfahrung nachweisen konnten. „Mit Ersetzen der bisherigen Übergangsregelung durch eine einmalige dauerhafte Anerkennung der erforderlichen Berufserfahrung erhalten die Krankenhäuser eine solide Ausgangsbasis, um die Mindestquote umzusetzen", kommentierte Dr. Regina Klakow-Franck vom Gemeinsamen Bundesausschuss, dem obersten Beschlussgremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, www.g-ba.de

Direktlink zur Pressemitteilung: www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/651

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