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23.10.2014
Der Deutsche Bundestag hat am 17. Oktober 2014 das erste Pflegestärkungsgesetz beschlossen, dieses soll zum 1. Januar 2015 wirksam werden. So sollen die Leistungen in der ambulanten Pflege um rund 1,4 Mrd. Euro steigen, für die stationäre Pflege seien Verbesserungen im Umfang von rund 1 Mrd. Euro vorgesehen.
Das beschlossene Gesetz sei zugleich Wegbereiter für das zweite Pflegestärkungsgesetz, das im kommenden Jahr beschlossen werden solle. Im Fokus steht vor allem die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf. Ab 2015 werde die Pflegeversicherung ein Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung für eine zehntägige bezahlte Freistellung vom Beruf für die Pflege eines Angehörigen zahlen. Zudem soll von der Beitragssatzerhöhung um 0,3 Prozentpunkte auch der finanzielle Spielraum für das geplante Pflegeunterstützungsgeld geschaffen werden. Diese bis zu zehntägige Lohnersatzleistung diene pflegenden Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation zur Organisation einer bedarfsgerechten Pflege.
Darüber hinaus werde ein neues Verfahren zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit eingeführt, mit dem erstmals auch der Unterstützungsbedarf bei kognitiven und psychischen Einschränkungen, insbesondere bei Demenz, in der Pflegeversicherung berücksichtigt werde. Derzeit laufe die wissenschaftlich begleitete Erprobung dieser Einführung.
Quelle: http://www.bundesgesundheitsministerium.de